Änderungen und neue Gesetze im Juli 2020

Auch im Juli gab es wieder Neuerungen, die den Alltag der Menschen in Deutschland beeinflussen. Wir haben die Wichtigsten für Sie zusammengefasst.

1. Mehrwertsteuersenkung

Die wohl größte Änderung im Juli 2020 ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. sieben auf fünf Prozent für die kommenden sechs Monate. Die Corona-Pandemie hat das Konsumverhalten der Deutschen verändert. Durch die Senkung soll die Flaute überwunden und die Wirtschaft wieder angekurbelt werden.

2. Höhere Renten

Für all jene, die das Berufsleben bereits hinter sich haben, gibt es gute Nachrichten: Sowohl im Westen als auch im Osten Deutschlands werden die Renten erhöht. In diesem Jahr liegen die Steigerungen im Westen bei 3,45 Prozent und im Osten bei 4,20 Prozent.

Die Rentenanpassung gilt auch für Hinterbliebenenrenten sowie die Halbwaisenrente.

3. Lohnerhöhung für ungelernte Kräfte in der Altenpflege

Ungelernte Hilfskräfte in der Altenpflege werden ab Juli 2020 besser bezahlt. Ihr Mindestlohn steigt in Westdeutschland und Berlin ab Juli 2020 auf 11,60 Euro, in den ostdeutschen Bundesländern auf 11,20 Euro je Stunde. Damit liegt er nun über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro.

4. Lockerungen des Einreisestopps in die EU

Am 15. Juni wurde in Deutschland bereits die Reisewarnung für alle Länder der EU aufgehoben. Schrittweise soll nun ab dem 1. Juli auch der Einreisestopp in die EU für Touristen aus anderen Ländern gelockert werden. Wer einreisen darf, ist abhängig von der Coronavirus-Lage im Drittstaat. Entscheidend soll vor allem die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen der vergangenen 14 Tage sein, sowie der Umgang des jeweiligen Staates mit der Pandemie. Für Reisende aus Risikogebieten gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht, falls sie kein negatives Testergebnis vorweisen können.

5. Coronabedingter Schutz für Mieter und Darlehensnehmer beendet

Der Schutz für Mieter vor Kündigungen, die durch die Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können, ist Ende Juni ausgelaufen. Eine Verlängerung soll es nicht geben. Mieter müssen nicht gezahlte Miete nun bis Ende Juni 2022 nachzahlen, um eine Kündigung zu verhindern.

Selbiges gilt für den Schutz für vor dem 15. März 2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehen sowie die ähnliche Regelung für Kosten wie Strom, Wasser, Gas, Telefon oder Internet. Er endete ebenfalls Ende Juni.

6. Corona-Meldepflicht für Haustiere

Auch Tiere können sich mit dem Coronavirus anstecken. Nach bisherigen Erkenntnissen kommt es zwar selten vor, dass sich bestimmte Haus- und Zootiere mit Corona infizieren. Weltweit gibt es etwa 15 gemeldete Infektionen bei Haus- und Zootieren. Um das besser erforschen zu können, sind positive Corona-Tests bei Haustieren ab dem 3. Juli bei den Behörden meldepflichtig. Eine Pflicht zum Testen wird den Haustierbesitzern aber nicht auferlegt.

7. Abbiegeassistenten für neue Lang-Lkw

So genannte Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern sollen künftig über einen elektronischen Abbiegeassistenten und Seitenmarkierungsleuchten verfügen. Das soll schwere Unfälle, zu denen es vor allem immer wieder mit Radfahrern kommt, verhindern. Ab dem 1. Juli besteht eine Pflicht für den Einbau – allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist bis Juli 2022.

8. Hamburg verlängert Mietpreisbremse

In Hamburg gilt weiterhin eine Mietpreisbremse. Zentraler Punkt dieser Regelung ist, dass die Miethöhe bei Neuverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sollten Vermieter gegen diese Vorgabe verstoßen und die zulässige Miethöhe überschreiten, können zu viel gezahlte Beträge zurückverlangt werden. Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2025.

9. Neue Pflichten für Online-Plattformen

Internetplattformen, auf denen gewerbliche Anbieter Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten können, unterliegen ab 12. Juli Pflichten zum Schutz der gewerblichen Anbieter. Grundlage ist die Platform-2-Business-Verordnung der Europäischen Union – kurz P2B-VO.

Dadurch sind Plattformen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichtet. Für Verbraucher ändert sich dadurch nichts. Händler sollen aber so besser geschützt werden und einen geringeren Wettbewerbsnachteil gegenüber den Plattformen selbst haben.

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