Darf ich trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen?

Du wurdest wegen einer Erkältung für längere Zeit als arbeitsunfähig bescheinigt, fühlst Dich aber bereits nach wenigen Tagen wieder fit? Wenn sich krankgeschriebene Arbeitnehmer wieder besser fühlen, plagt viele die Langeweile oder das schlechte Gewissen und sie wollen trotz Krankschreibung wieder arbeiten.

Ist jedoch vorzeitiges Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt?

Das Attest gibt nur eine Prognose des Arztes ab, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann. Solltest Du Dich schon früher wieder gesund und einsatzbereit fühlen, darfst Du natürlich wieder arbeiten gehen. Allerdings trifft Dich dabei auch eine Fürsorgepflicht. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du mit einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme deine Genesung gefährdest oder gar andere ansteckst, solltest Du so lange zu Hause bleiben, wie der Arzt es Dir empfohlen hat. Zu Hause solltest Du dann ebenfalls grundsätzlich nichts unternehmen, was Deine Genesung gefährdet oder verzögert. Du musst dafür aber nicht die ganze Zeit in der Wohnung bleiben.

Ein „Gesundschreiben“ ist nicht nötig

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Aus diesem Grund brauchst Du kein ärztliches Attest vorzulegen, das bestätigt, dass Du wieder einsatzfähig bist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen.

So muss sich auch Dein Arbeitgeber absolut sicher sein, dass Du tatsächlich wieder arbeitsfähig bist. Denn wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Krankmeldung arbeiten lässt, verletzt er seine Fürsorgepflichten und kann sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen.

Sollte Dein Arbeitgeber also den Eindruck haben, dass Du noch nicht wieder ganz fit bist, dürfte er Dich wieder nach Hause schicken.

Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?

Nein, wenn Du Dich wieder fit fühlst und trotz Krankschreibung arbeiten gehst, hat das keinen Einfluss auf den gesetzlichen Versicherungsschutz. Du genießt in diesem Fall denselben Schutz wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege zum Betrieb. Das gilt übrigens auch bei einer nur kurzzeitigen Arbeitsaufnahme während der Krankschreibung.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?

Im Einzelfall kann eine krankheitsbedingte Kündigung drohen, sogar während Du krankgeschrieben bist. Es handelt sich dabei um ein Unterfall der personenbedingten Kündigung, mit der das Vertragsverhältnis zum Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden kann.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft und kommt daher nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht. Du musst Dir im Regelfall darüber also keine Gedanken machen und solltest Deinem Körper lieber die Erholung schenken, die er benötigt.

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Foto: (c) Shutterstock/nitpicker

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