Dürfen Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg Radfahren?

Der Corona-Virus fordert von uns allerlei Einschränkungen. In Deutschland ist das Radfahren allerdings noch überall erlaubt. Aus diesem Grund entschließen sich viele Menschen ihren Drahtesel aus dem Winterschlaf zu holen, um den Frühling trotzdem zu genießen.

Wenn man sich aktuell zu einer Radtour entschließt, sollte man sich natürlich an die Vorgaben halten, die derzeit auch für das Radfahren gelten: Am besten alleine, höchstens zu zweit oder so, wie es mit der Familie erlaubt ist. Und bitte immer mit dem notwendigen Abstand zu den Mitmenschen!

Da momentan alle Spielplätze geschlossen sind, freuen sich insbesondere Kinder, wenn sie sich auf dem Fahrrad an der frischen Luft auspowern können. Bei Kindern gilt, dass sie mit eigenem Fahrrad bis zum Alter von 10 Jahren auf dem Bürgersteig fahren dürfen. Bis zum Alter von 8 Jahren sind sie sogar dazu verpflichtet, wenn es keinen Radweg gibt, der baulich von der Fahrbahn für Autos getrennt verläuft.

Viele Eltern fragen sich, ob sie zusammen mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren dürfen?

Grundsätzlich haben Erwachsene mit ihrem Fahrrad nichts auf dem Gehweg verloren. Wer dagegen verstößt, muss nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen. So etwa, wenn es etwa zu einem Unfall mit einem Fußgänger kommt.

Früher hätten Eltern ebenfalls nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem Radweg oder der Straße fahren müssen, getrennt von ihren Kindern. Durch eine Gesetzesänderung darf aber mittlerweile ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson, die grundsätzlich über 16 Jahre alt sein sollte, zusammen mit dem Kind auf dem Bürgersteig fahren. Bei einem Familienausflug sollte beachtet werden, dass lediglich ein Elternteil das Kind auf dem Fußweg begleiten darf.

Wer mitfahren darf, muss selbstverständlich auf Fußgänger Rücksicht nehmen und darf diese weder gefährden noch behindern. Daher sollte an Fußgängern, am besten im Schritttempo, vorsichtig vorbeigefahren werden. Sowohl die Kinder als auch die Aufsichtspersonen müssen zudem vor dem Überqueren einer Fahrbahn absteigen.

Was gilt mit Kindern im Kindersitz oder Anhänger?

Gut zu wissen ist auch, dass Eltern nicht auf dem Bürgersteig fahren dürfen, wenn sie Kinder auf einem Fahrradsitz oder in einem Anhänger mitnehmen. Ein derartiges Privileg sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. So ist dort lediglich gesetzlich geregelt, dass Personen ab 16 Jahren Kinder bis 7 Jahren mitnehmen dürfen.

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Photo by Murillo de Paula on Unsplash

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