Neue Straßenverkehrsordnung: Fahrverbot schon ab 21 km/h zu viel

Mitten in der Corona-Krise wird die Novelle der StVO verkündet. Seit dem 28.04.2020 gelten für Verkehrsteilnehmer die aktualisierten 5 Regelungen zu beachten: Neue Regelungen für Tempoüberschreitungen, Punkte (!) für Falschparker, Bußgelder für das Nutzen einer Rettungsgasse. Diese Neuerungen sollen vor allem für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

Ist diese Sicherheit dadurch tatsächlich gewährleistet?

Fahrverbote schon bei minimalen Überschreitungen

Das Bundesverkehrsministerium war bereits Jahre zuvor Verfechter davon, Fahrverbotsregeln zu verschärfen. Seit dem 28. April ist es nun Gesetz.

Dabei sind insbesondere die Bußgelder für zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften hervorzuheben. Autofahrer, die über 21 km/h innerorts zu schnell fahren und dabei geblitzt werden, droht durch die Neuerungen nun immer mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, auch “Ersttäter” sind davon betroffen. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

Ebenso ist die Punktevergabe in Flensburg verschärft worden: Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist muss künftig mit einem Punkt und einem Bußgeld von 70€ rechnen. Vorher waren die Grenzen mit 21 km/h etwas höher angesetzt.

Kurz falsch geparkt: schnell einen Punkt

In der zweiten Reihe halten, jemanden abholen, etwas ein- oder ausladen: Dies ist zwar nicht erlaubt wird aber teilweise geduldet. Derzeit drohen 15 Euro für das Halten und 20 Euro für das Falschparken. Durch die Neuerung der StVO wird auch das Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestraft: 55 Euro. Bei Behinderung werden sogar bis zu 110 Euro fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Beim Thema Parken ist die neue StVO nun konsequenter: “Wildparken” wird nicht mehr toleriert, das heißt, wer sein Auto auf Geh- und Radwegen abstellt oder auf dem Schutzstreifen hält, dem droht ebenfalls ein Bußgeld: Bei Behinderung sieht die Novelle 100 Euro und einen Punkt vor, ansonsten stehen 55 Euro an.

Wer sein Auto auf einem Schwerbehinderten Parkplatz abstellt, muss künftig 55 Euro statt 35 Euro zahlen. Von Relevanz könnten ebenfalls Allgemeine Halt- und Parkverstöße sein, hier wird das Bußgeld auf 25 Euro angehoben.

Strengere Regeln bei Rettungsgassen

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt bisher 200 Euro Bußgeld und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Jetzt gibt es zusätzlich einen Monat Fahrverbot. Zudem winken den Fahrern, die selbst durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen ebenfalls höhere Strafen zu: Sie kassieren eine Strafe von bis zu 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

Erhöhungen teilweise vertretbar

Bußgelderhöhungen sind kein erfreuliches Thema und ärgern die Mitmenschen nur, jedoch sollte die Präventionsabsicht dahinter ebenfalls berücksichtigt werden.

Viele Unfälle sind mit Geschwindigkeitsüberschreitungen verbunden. Teilweise sind diese Bußgelder erschreckend hoch, jedoch ist festzuhalten, dass zwischen der körperlichen Unversehrtheit eines Individuums und eines erhöhten Bußgeldes keine Relation besteht und diese nicht gegeneinander abgewogen werden können. Hohe Bußgelder sollen eine abschreckende Wirkung bei Autofahrern hervorrufen. Durch weniger Überschreitungen sinken die Wahrscheinlichkeiten von Unfällen, somit wird die Sicherheit gewährleistet.

In diesem Zusammenhang schwer zu begründen sind die hohen Bußgelder für das Falschparken. Das wirkt so, als würde der Machtapparat ausgenutzt. Abzuwarten bleibt, ob durch die Novelle tatsächlich weniger Verkehrssünden begangen werden.

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Photo by Kaique Rocha from Pexels

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