Online-Bewertungen von Unternehmen – der „Online-Pranger“

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Was tun, bei schlechten Online-Bewertungen

Das Internet bietet eine Fülle an verschiedenen Bewertungsplattformen. Nutzer können den ehemaligen Arbeitgeber, Restaurants, Ärzte, Fitnessstudios, Anwälte und noch vieles mehr bewerten. Die Kununus, yelps, jamedas, glassdoors dieser Welt, bieten hierfür die entsprechenden Angebote.

Für potentielle Kunden können diese Bewertung eine Entscheidungshilfe sein. Lohnt sich ein Restaurantbesuch oder sollte ich diese „Salmonellenschleuder“ lieber meiden. Bewerber können sich über einen potentiellen neuen Arbeitgeber informieren. Wer will schon den Job wechseln und in „einer Bude mit mieser Stimmung und cholerischem Chef“ landen…
Blöd nur, wenn sie Inhaber der „Salmonellenschleuder“ sind oder Ihr Unternehmen die „Bude mit mieser Stimmung und cholerischem Chef“ ist und diese Bewertungen schlicht falsch sind.

Schlechte Bewertungen sind alles andere als umsatzfördernd und Ihr Unternehmen wird für Bewerber oder Geschäftspartner auch nicht attraktiver.
Auf eine schlechte Bewertung können Sie sachlich, klarstellend und souverän Antworten. Den richtigen Ton zu treffen ist sicherlich nicht leicht. Sie wollen den Eindruck vermeiden, dass Sie aus gekränkter Eitelkeit versuchen, den Ruf Ihres Unternehmens zu retten oder schlicht nicht kritikfähig sind.
Dies gilt zumindest bei Bewertungen die zwar nicht gut für ihr Unternehmen ausfallen, jedoch „berechtigt“ sind, d.h. der Kunde Kritik äußert, die nicht die Grenze der Meinungsfreiheit überschreitet. Wann diese Grenze überschritten und ein Kommentar rechtswidrig ist, kann mitunter knifflig zu beurteilen sein.

Rechtswidrig ist eine Bewertung, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen beinhaltet. In diesem Falle hat der Betreiber der Plattform die Bewertung zu löschen. Um Ihren Löschanspruch geltend zu machen und durchzusetzen, müssen Sie aktiv werden.
Schreiben Sie den Plattform-Betreiber an, fügen Sie einen Screenshot des betreffenden Kommentars unter Angabe der URL an. Stellen Sie den tatsächlichen Sachverhalt dar. Erläutern Sie – soweit notwendig – warum die getätigten Äußerungen in der Bewertung eben nicht mehr von der Meinungsfreiheit umfasst sind.

Dieses Vorgehen ist unter Umständen recht aufwendig, kann sich jedoch auszahlen, wenn die negative Bewertung schließlich gelöscht wird.

Solltest Du Fragen zu diesem Thema haben, sind wir für Dich da. Eine erste Einschätzung erhältst Du kostenlos.

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