Rekordstrafe für Datenschutzverstoße – Deutsche Wohnen SE muss 14,5 Millionen Euro zahlen

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Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen soll nach Ansicht der Berliner Datenschutzbeauftragten in erheblichem Umfang persönliche Daten seiner Mieter unerlaubt gespeichert haben. Eine Rekordstrafe von insgesamt 14,5 Millionen Euro soll die Gesellschaft an die Datenschutzbehörde bezahlen.

Nach Ermittlungen der Berliner Datenschutzbehörde soll das Unternehmen über Jahre hinweg sensible Daten rechtswidrig archiviert haben.
Mieter und Mietinteressenten müssen zum Abschluss eines Mietvertrages in der Regel sehr sensible und vertrauliche Daten offenlegen. Hierbei handelt es sich um Einkommensnachweise, Schufa-Auskünfte und sogar Arbeitsverträge. Nach dem Sinn und Zweck der Datenschutzgrundverordnung müssen solche Unterlagen mit dem Abschluss des Mietvertrages vernichtet werden. Denn ab diesem Zeitpunkt besteht für das Unternehmen kein Grund mehr, diese Daten zu besitzen oder auszuwerten. Die Datenschutzbehörde wirft der Deutsche Wohnen vor, diese Daten nicht vernichtet, sondern rechtswidrig archiviert zu haben. Darüber hinaus seien die Daten völlig unzureichend vor unbefugten Zugriffen gesichert gewesen.

Ermittlungen laufen seit 2017
Nach Informationen des SPIEGELs ermitteln die Behörden bereits seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2017 gegen den Konzern. Bei Prüfungen des Unternehmens sollen Missstände aufgedeckt und bemängelt worden sein. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, gerichtlich gegen den Bescheid vorzugehen: Es seien keine Daten an unternehmensfremde Dritte gelangt. Darüber hinaus habe man seit 2017 „umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden.“

Rekordstrafe wegen Datenschutzverstößen
Im aktuellen Fall handelt es sich um das bislang höchste in Deutschland verhängte Bußgeld nach der Datenschutzgrundverordnung. Die Höhe der möglichen Bußgelder richtet sich grundsätzlich nach der Schwere des Verstoßes sowie des Konzernumsatzes. Der Gesetzgeber sieht eine maximale Geldbuße von 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes vor.

Die Deutsche Wohnen SE
Die Deutsche Wohnen SE ist mit einem Bestand von ca. 111.000 Wohnungen der größte private Immobilienbesitzer in Berlin. Seit Jahren wird dem Konzern vorgeworfen, Wohnungen mit dem Ziel zu sanieren, um Altmieter mit günstigen Mietverträgen aus ihren Wohnungen zu drängen und diese dann verteuert neu zu vermieten. Das Unternehmen hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen und hat bereits angekündigt, einen eigenen Mietendeckel für seine Wohnungen einzuführen. Der Jahresabschluss 2018 weist einen Gewinn von gerundet. 1,9 Milliarden Euro aus. Das Bußgeld beträgt damit 0,1 % des Jahresgewinnes.

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