Tipps für rechtssicheres Haustierhalten

In den deutschen Haushalten lebten im Jahr 2019 rund 34 Millionen Haustiere unterschiedlichster Arten. Damit liegen wir im europäischen Vergleich direkt hinter Russland auf Platz 2. Ob Katze, Hund oder Wellensittich: Als Halter eines Haustieres kommt man an der Juristerei nicht vorbei und sollte die einschlägigen Gesetze ausreichend kennen.

Tierschutz

Wer einen gesunden Menschenverstand besitzt weiß: Tiere dürfen nicht gequält werden. Damit das aber auch für alle anderen klar ist, ist diese Grundregel im Tierschutzgesetz verankert. Dort finden vor allem Tierhalter, und solche die es werden wollen, aber auch kurzzeitige Betreuer eines Tieres, eine Reihe von Vorschriften, Verpflichtungen und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung.
Beispielsweise müssen sie ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Dem Tier dürfen keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Darüber hinaus ist es beispielsweise verboten ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind oder ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Außerdem müssen jegliche Vorhaben an Tierversuchen der entsprechenden Behörde mitgeteilt werden. Die Strafen für Vergehen reichen von kleinen Bußgeldern bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Tierkauf

Bei einem Tierkauf wird ein klassischer Kaufvertrag zwischen den Parteien geschlossen. Nach der Regelung des § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Tiere zwar keine Sachen, werden jedoch als solche behandelt. Aus diesem Grund gelten dieselben Regeln des Kaufrechts. Der Kaufvertrag über ein Tier sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle für das Tier wichtigen Eigenschaften beinhalten, wie beispielsweise die körperlichen Merkmale (z.B. Rasse, Farbe, Alter), den gesundheitlicher Zustand oder weitere besondere Eigenschaften.

Allgemeine Gewährleistungsbestimmungen des Kaufrechts behalten, soweit nicht ausgeschlossen, ihre Gültigkeit.

Haustierhaltung im Mietobjekt

Wer zur Miete wohnt muss sich vor Anschaffung eines Haustiers damit auseinandersetzen, ob die Tierhaltung überhaupt möglich ist. Im Mietvertrag kann die Tierhaltung sowohl gestattet, als auch verboten werden. Dies ist rechtlich zulässig. Ausnahmen bilden dabei Groß- und Kleintiere, sowie gefährliche Tiere. Wenn in der Mietwohnung ein Schaden von den Haustierchen verursacht wird, kann der Vermieter grundsätzlich Schadensersatz fordern.

Für Wohnungseigentümer bestimmt die Teilungserklärung, die Erklärung des Grundstückseigentümers, ob die Haltung von Haustieren in den Wohnungen des Gebäudes gestattet ist.

Arztbesuch

So wie wir Menschen müssen auch unsere Haustiere regelmäßig den Arzt besuchen. Das besagte Tierschutzgesetz nimmt den Halter dann in die Pflicht einen Tierarzt aufzusuchen, wenn es dem Tier schlecht geht und ärztliche Hilfe benötigt. Ansonsten kann ein Bußgeld aufgrund von Tierquälerei anfallen. Darüber hinaus ist nicht nur der Tierhalter dazu verpflichtet, sondern auch ein jeder Bürger muss einem fremden Tier Hilfe leisten und zum Arzt bringen, falls das Tier dies benötigt und solange man selbst nicht in Gefahr gerät.

In beiden Fällen wird man dann beim Tierarzt zur Kasse gebeten. Ob Halter oder Finder, die Behandlung muss bezahlt werden. Für Tierhalter lohnt sich die Tierkrankenversicherung. Solche Versicherungen existieren für Hunde, Katzen und Pferde.

Tiere im Straßenverkehr

Zahme und den Verkehr nicht gefährdende Tieren dürfen sich auf öffentlichen Straßen mit wenig Verkehr aufhalten, wenn sie von geeigneten Personen begleitet bzw. geführt werden. Dabei gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. In einigen Gemeinden kann es zusätzlich einen Leinenzwang geben, hierfür sollten Sie sich bei den zuständigen Behörden informieren.

Wenn Sie im Wald oder auf dem Feld unterwegs sind achten Sie bitte auf Jagdreviere und leinen dort Ihre Haustiere an.

Schäden, die mein Tier verursacht

Wer ein Haustier hält, haftet für dieses – auch wenn Sie selbst als Halter nicht Schuld für das Verhalten des Tieres sind. Dies normieren die Regeln des Deliktsrechts. In diesen Fällen zählt die Schuld des Tieres, sprich wenn das Tier den Schaden aktiv verursacht (z.B. eine Bissverletzung). Als Schaden zählen sowohl Personen-, als auch Sachschäden. Diese müssen vom Tierhalter kompensiert werden. Wir empfehlen eine Tierhaftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift.

Wenn es sich bei dem gehaltenen Tier allerdings nicht um ein Haustier, sondern ein Nutztier handelt, haftet der Halter nur dann, wenn dieser seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Ein Nutztier ist ein Tier, welches aufgrund bestimmter Fähigkeiten oder aus ästhetischen Gründen vom Menschen wirtschaftlich genutzt wird. Darunter fallen beispielsweise Tiere die als Nahrungslieferanten (Milch, Fleisch, Eier, Honig) gehalten werden oder aber auch als Assistenztiere, wie Blindenhunde, fungieren.
Als Tierhalter zählt zudem nicht nur der Eigentümer des Tiers. Tierhalter ist diejenige Person, der die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, sowie die Kosten des Unterhalts und das Risiko des Verlusts trägt. Die Haftung des Tierhalters eines Nutztieres kann jedoch entfallen, wenn das den Schaden verursachende Tier dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dient (es sich also um ein Nutztier handelt) und der Halter das Tier ordnungsgemäß beaufsichtigt hat oder der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Beaufsichtigung entstanden wäre.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns ganz einfach hier. Und wenn Sie zu spannenden und aktuellen Rechtsthemen nichts mehr verpassen möchten, dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren.


Photo by Krista Mangulsone on Unsplash

Schreibe einen Kommentar