Urteil für Vermittler

Aktuelles Urteil gibt Vermittlern Rückenwind

Eine aktuelle Entscheidung des LG Ansbach (Aktenzeichen: 3 O 557/18) scheint Hoffnung für die Vermittler zu geben, die von Bestandskunden im Zusammenhang mit Folgeinvestments verklagt werden. Das mittelfränkische Gericht hatte eine Klage gegen einen P&R-Vermittler abgewiesen, die von einer Seniorin eingereicht wurde. Nachdem ihr Lebensgefährte jahrelang circa 30 ähnliche Investments tätigte, entschied sich die Klägerin dazu, 2015 einen Container zu kaufen. Da sie bereits bei Kontaktaufnahme zum Vermittler den festen Kaufentschluss hatte, sprach ihr das Gericht das für Neukunden geltende Informationsbedürfnis ab. Es bestand weder ein Anlageberatungsvertrag noch ein Vermittlungsvertrag. Dem Gericht zufolge hatte die Klägerin aufgrund ihrer vorgefassten Kaufabsicht „letztlich nur eine Bestellung beim Beklagten aufgegeben“.

Bisher nur wenige Klagen

Zwar hat bereits ein Anwalt aus Zug Klage wegen nicht bezahlter Mieten aus dem Container-Geschäft eingereicht. Nach Ansicht der Insolvenzverwaltung haben die geltend gemachten Ansprüche auf Mietzahlung allerdings keine Aussicht auf Erfolg. «Denn es ist nicht die Schweizer Gesellschaft, die die Verträge mit dem Anleger geschlossen hat, die Ansprüche des Gläubigers richten sich vielmehr gegen seinen Vertragspartner, nämlich die deutsche Containerverwaltungsgesellschaft», teilte die Insolvenzverwaltung einer Schweizer Zeitung mit.

Kritik an BaFin-Chef

Kritiker meinten, die Finanzaufsicht BaFin hätte stärker durchgreifen und die P&R-Produkte sogar ab einem gewissen Zeitpunkt aus dem Verkehr ziehen sollen. Der Chefaufseher der BaFin, Felix Hufeld, äußerte sich dazu: „Ein Produktverbot ist die Ultima Ratio. Und zwar für Produkte, die schon in ihrem Aufbau strukturell den Kunden benachteiligen.“ Es habe in vergangener Zeit mehrfach Beschwerden gegeben, wenn die Finanzaufsicht Anbieter von Direktbeteiligungen wegen beispielsweise fehlender Prospekte gerügt hat. Die BaFin muss daher rechtlich immer wasserdicht handeln. Laut Hufeld ist ein unbestimmtes Störgefühl kein Grund, ein Produkt zu verbieten. Auch in der Politik entfachte die Insolvenz des Containerriesen eine hitzige Diskussion. Die Anlegerschutzgesetze seien für die Grünen und Linken nicht ausreichend. Sie fordern strengere Gesetze und eine bessere Aufsicht. Ziel soll ein besserer Schutz vor dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt sein. Die BaFin soll demnach mehr Kompetenzen erhalten, um schneller warnen und reagieren zu können.

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