Video zur VW-Musterfeststellungsklage. So sollten Diesel-Opfer mit Vergleichsangeboten vorgehen

Im März 2020 endet nun die erste und bislang größte Musterfeststellungsklage mit ca. 450.000 angemeldeten Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich mit der Volkswagen AG vergleichsweise geeinigt. Die Verbraucher sollen pro Fahrzeug einen Vergleichsbetrag bezogen auf den Kaufpreis erhalten, wobei es noch zu Abzügen für Alter und Kilometerstand kommen kann. Ab 20.03. wird man hierzu mehr wissen, da dann die ersten Vergleichsangebote vorliegen sollen, die dann wiederum innerhalb eines Monats (bis 20.04.2020) anzunehmen oder abzulehnen sind.

Dazu rät der Bundesverband selbst auf seiner Website:

  • Lassen Sie sich vor dem Abschluss des Vergleiches anwaltlich beraten.
  • Wählen Sie einen Anwalt, der mit Klagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Erfahrung hat. Die Kosten für diese Beratung übernimmt Volkswagen in Höhe von 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, wenn Sie anschließend den Vergleich annehmen.
  • Die Beratung kann ab dem 20. März 2020 in Anspruch genommen werden.

All denjenigen, die kein Angebot erhalten oder aber das Angebot ablehnen, steht der Weg zu einer Individualklage ohnehin offen.

So oder so: Wenn Du das kommende Vergleichsangebot annehmen möchten, solltest Du sich beraten lassen. Wenn Du das Angebot von VW nicht annehmen möchten ebenso, da dann das Risiko und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und dabei auch Fristen für eine solche Klage zu beachten sind.

Eines solltest Du in keinem Fall tun: Das Angebot von VW ungeprüft annehmen oder hinnehmen, dass Du kein Vergleichsangebot erhältst.

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Foto: © Shutterstock/geogif

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